Produkt zum Begriff Arbeitgeber:
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Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe
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Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung
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Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 € -
Das Weisungsrecht der Arbeitgeber (Peters, Dietlinde-Bettina)
Das Weisungsrecht der Arbeitgeber , Zum Werk Worauf es bei einer rechtmäßigen Weisung ankommt, wird anhand von Grundsätzen, die sich aus arbeitsvertraglichen Regelungen und Rechtsprechung ergeben, erläutert. Betrachtet wird hierbei die ganze Bandbreite von einfachen täglichen bis hin zu mitbestimmungspflichtigen Weisungen. Aus den Erkenntnissen werden praktische Lösungen abgeleitet. Das Werk ist in folgende Kapitel gegliedert: Grundbegriffe zum Weisungsrecht Inhaltliche Durchführung der Arbeitsleistung Zeit der Arbeitsleistung Ort der Arbeitsleistung Generelle Anordnung zum Ordnungsverhalten im Betrieb Einschränkung und Erweiterung des Weisungsrechts bei besonderen Personengruppen Handlungsalternativen für die Arbeitgeberin bei Nichtbefolgung der Weisung Handlungsalternativen für den Arbeitnehmer bei einer unwirksamen Weisung Vorteile auf einen Blick Rechtmäßigkeit und Akzeptanz von Weisungen Nachschlagewerk für konkrete Fragen zum Weisungsrecht Lösungsansätze anhand von Fallgruppen Zur Neuauflage Neueste Rechtsprechung wurde eingearbeitet und erläutert. Zahlreiche Fallbeispiele illustrieren die Rechtslage. Zielgruppe Für Personalabteilungen und Betriebsräte, Führungskräfte, Anwälte, die im Arbeitsrecht beraten, und Arbeitsgerichte. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20210322, Produktform: Kartoniert, Autoren: Peters, Dietlinde-Bettina, Auflage: 21002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Keyword: Überstunden; Anordnung; Low Performer; Unwirksame Weisung; Dienstliche Weisung; Direktionsrecht; Mitbestimmung; Hauptleistungspflicht; Loyalitätspflicht, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XVIII, Seitenanzahl: 254, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 223, Breite: 142, Höhe: 22, Gewicht: 470, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406737985, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2519388
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Wann Bescheinigung Mutterschutz Arbeitgeber?
Die Bescheinigung zum Mutterschutz vom Arbeitgeber wird üblicherweise ausgestellt, sobald die Schwangerschaft der Arbeitgeberin bekannt ist. Sie dient dazu, den Schutz der werdenden Mutter am Arbeitsplatz zu gewährleisten. In der Bescheinigung werden die voraussichtliche Dauer der Schwangerschaft, der voraussichtliche Entbindungstermin und eventuelle Beschäftigungsverbote festgehalten. Es ist wichtig, dass die Bescheinigung rechtzeitig ausgestellt wird, damit die werdende Mutter ihre Rechte im Mutterschutz in Anspruch nehmen kann. In Deutschland muss die Bescheinigung spätestens bis zum Beginn des Mutterschutzes vorliegen.
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Kann Arbeitgeber Urlaub verbieten?
Kann Arbeitgeber Urlaub verbieten? In Deutschland darf ein Arbeitgeber grundsätzlich den Urlaub nicht einfach verbieten, da Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub haben. Allerdings kann der Arbeitgeber den Zeitpunkt des Urlaubs bestimmen, wenn betriebliche Gründe vorliegen. Zudem können in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen spezielle Regelungen zum Urlaubsanspruch festgelegt sein. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich über die Urlaubsplanung rechtzeitig und einvernehmlich abstimmen, um Konflikte zu vermeiden. Im Zweifelsfall kann auch eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden.
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Kann Arbeitgeber Musik verbieten?
Kann Arbeitgeber Musik verbieten? Arbeitgeber haben das Recht, Regeln und Vorschriften für den Arbeitsplatz festzulegen, einschließlich des Verbots von Musik. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, wie z.B. um Ablenkungen zu minimieren oder die Produktivität zu steigern. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer die Richtlinien ihres Arbeitgebers respektieren und einhalten. In einigen Fällen kann es jedoch Ausnahmen geben, z.B. wenn Musik zur Entspannung oder Motivation der Mitarbeiter beiträgt. Es ist ratsam, mit dem Arbeitgeber zu kommunizieren, um mögliche Lösungen zu finden, die für beide Seiten akzeptabel sind.
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Wie berechnet Arbeitgeber Mutterschaftsgeld?
Arbeitgeber berechnen das Mutterschaftsgeld in der Regel anhand des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Dazu werden alle steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einnahmen berücksichtigt. Zudem werden eventuelle Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld einbezogen. Der Arbeitgeber meldet die Höhe des Mutterschaftsgeldes an die Krankenkasse, die dann die Zahlungen an die werdende Mutter übernimmt. Es ist wichtig, dass die werdende Mutter rechtzeitig alle erforderlichen Unterlagen beim Arbeitgeber einreicht, damit das Mutterschaftsgeld korrekt berechnet werden kann.
Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:
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Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.
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50 stücke Dankes karten-Werts ch ätzung karten für Schüler, Lehrer, Arbeitgeber, Freunde,
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Claudia Ossola-Haring - GEBRAUCHT Arbeitsrecht für Arbeitgeber - Preis vom 11.01.2025 05:59:40 h
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GEBRAUCHT Der mittelständische Handel als attraktiver Arbeitgeber - Preis vom 11.01.2025 05:59:40 h
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Wann zahlt Arbeitgeber Brille?
Wann zahlt der Arbeitgeber eine Brille? Die Kosten für eine Brille werden in der Regel vom Arbeitgeber übernommen, wenn die Brille speziell für die Arbeit benötigt wird, z.B. für Bildschirmarbeit. In einigen Fällen kann der Arbeitgeber auch die Kosten für eine Brille übernehmen, wenn sie für den Arbeitnehmer erforderlich ist, um sicher und effektiv arbeiten zu können. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und Richtlinien des Arbeitgebers zu überprüfen, um festzustellen, ob die Kosten für eine Brille erstattet werden. In vielen Fällen kann der Arbeitnehmer auch eine spezielle Vereinbarung mit dem Arbeitgeber treffen, um die Kosten für eine Brille zu teilen oder zu übernehmen.
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Brauchen Arbeitgeber steuerliche Begünstigungen?
Die Frage, ob Arbeitgeber steuerliche Begünstigungen benötigen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Steuerliche Begünstigungen können dazu beitragen, dass Unternehmen mehr finanzielle Mittel zur Verfügung haben, um in ihre Mitarbeiter zu investieren oder neue Arbeitsplätze zu schaffen. Allerdings müssen solche Begünstigungen auch im Einklang mit einer gerechten und ausgewogenen Steuerpolitik stehen.
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Kann Arbeitgeber Coaching anordnen?
Kann Arbeitgeber Coaching anordnen? Ja, Arbeitgeber können Coaching anordnen, um die berufliche Entwicklung ihrer Mitarbeiter zu fördern und ihre Leistung zu verbessern. Dies kann Teil eines Personalentwicklungsplans sein, um die Fähigkeiten und das Wissen der Mitarbeiter zu stärken. Es ist jedoch wichtig, dass das Coaching freiwillig ist und die Mitarbeiter die Möglichkeit haben, ihre eigenen Ziele und Bedürfnisse zu kommunizieren. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass das Coaching auf die individuellen Bedürfnisse und Ziele der Mitarbeiter zugeschnitten ist, um einen positiven und effektiven Entwicklungsprozess zu gewährleisten.
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Kann Arbeitgeber Gleitzeit abschaffen?
Kann Arbeitgeber Gleitzeit abschaffen? Gleitzeit ist in vielen Ländern und Unternehmen eine gängige Arbeitszeitregelung, die den Mitarbeitenden Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeit ermöglicht. Allerdings haben Arbeitgeber in der Regel das Recht, Arbeitszeitmodelle und -regelungen anzupassen, solange dies im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen steht. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber bei der Abschaffung von Gleitzeit die Interessen und Bedürfnisse ihrer Mitarbeitenden berücksichtigen und gegebenenfalls alternative Arbeitszeitmodelle anbieten. Letztendlich hängt es von den jeweiligen Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und gesetzlichen Vorgaben ab, ob ein Arbeitgeber Gleitzeit abschaffen kann.
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